Von Ilan Hameiri
Das am 1. Januar 2004 in Kraft tretende Pensionsgesetz
wurde von den meisten Versicherungsexperten positiv beurteilt. Der
Vorteil für die Einzahler in die diversen Pensionskassen ist weniger
deutlich. Hierbei handelt es sich um 53 Prozent der erwachsenen
Bevölkerung (rund 2,1 Millionen Israelis), die einen Pensionsrahmen für
die Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben besitzen.
45 Prozent sparten in Pensionsfonds ("Keren Pensia"), 45
Prozent in Pensionskassen ("Kupat Gemel"), 27 Prozent in
Direktorenversicherungen und 24 Prozent in Lebensversicherungen (dass
sich zusammen mehr als 100 Prozent ergeben, ist kein Rechenfehler, denn
viele sparen in mehreren Programmen). Rund 15 Prozent der Senioren im
Alter ab 65 Jahren erhalten derzeit Auszahlungen von den Kassen
(monatlich oder in einmaligen Beiträgen).
Beschlossene Änderungen
Aufschub des Pensionsalters: Männer von 65 auf 67, Frauen von
60 auf 64 Jahre. Der Aufschub soll stufenweise erfolgen, von jeweils
einigen Monaten, wobei die erste Erhöhung um vier Monate bereits in
Kraft trat. Als Begründung des Aufschubs gilt, dass das
durchschnittliche Lebensalter der Israelis von 69 Jahren in den 1950er
Jahren auf 79 Jahre im Jahr 2000 angestiegen ist. Das Finanzministerium
wird einen Fond von 250 Millionen Schekel zur Milderung der Not von
Sparern zur Verfügung stellen, die wegen des Pensionsalteraufschubs noch
keine Rückzahlungsansprüche besitzen.
Pensionsanrechte: Bisher in unterschiedlichen Ausmaßen, je
nach Einflussnahme, den die Direktoren der verschiedenen Pensionsfonds
erlangen konnten, künftig gleiche und einheitliche Anrechte für alle
Fondmitglieder. Am Ende des Jahres 2003 befanden sich 122 der insgesamt
140 Milliarden Schekel in Pensionsfonds gesparter Gelder in den Händen
der von der Histadruth gegründeten Fonds. Darum ernannte die Histadruth
auch deren Direktoren, die künftig durch einen öffentlichen Ausschuss
unter dem Vorsitz eines Richters ernannt werden.
Deckung der Einlagen: Derzeit weisen alle Pensionsfonds ein
Defizit von Dutzenden Milliarden Schekel auf. Nur wenige von ihnen
können eine ausgeglichene Bilanz vorlegen. Jetzt soll eine
Regierungsbeihilfe von rund 73 Milliarden Schekel das Defizit decken.
Bisher haben die Fonds wenigstens 93 Prozent ihrer Einlagen in
Obligationen investiert, die einen Erlös von 5,56 Prozent pro Jahr
einbrachten. Künftig gilt folgende Aufteilung: 50 Prozent in
Obligationen der Regierung, die an der Börse gehandelt werden, 30
Prozent in Obligationen, die einen Erlös von 4,8 Prozent einbringen, 13
Prozent in andere Obligationen der Regierung, Depositionen und Darlehen
im Grad A zumindest, den Rest in freier Investition. Zum Zwecke der
bisher nicht bestehenden Absicherung gegen Kursschwankungen wird die
Regierung bis zu 15 Milliarden Schekel pro Jahr zur Verfügung stellen.
Höhere Beiträge: Die bessere Absicherung der Einzahlungen in
den Pensionsfonds muss durch höhere Beiträge gedeckt werden. Bis jetzt
mussten 17,5 Prozent des Arbeitslohns eingezahlt werden, davon 12
Prozent vom Arbeitsgeber und 5,5 Prozent vom Arbeitsnehmer. Der
Arbeitsgeberanteil galt zur Hälfte als eine Spareinlage und diente zur
anderen Hälfte zur Deckung der bei der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses fälligen Entschädigung. Falls der gekündigte
Arbeitnehmer weiterhin seinen bisherigen Lohn ausgezahlt erhalten wollte
(im Laufe ebenso vieler Jahre wie er gearbeitet hat), musste er die
Einzahlung auf 8,33 Prozent seines Monatsgehalts erhöhen.
Künftig sind 20,5 Prozent des Arbeitslohns einzuzahlen: 13,5 Prozent
vom Arbeitsgeber und 7 Prozent vom Arbeitsnehmer. Es besteht die
Möglichkeit, nur einen Teil des Arbeitseinkommens zu versichern. Bisher
wurden keinerlei Verwaltungsgebühren gefordert, künftig sind 1,75
Prozent zu bezahlen. Diese höhere Beitragszahlung bringt aber keine
höheren Pensionsanrechte mit sich.
Bisher wurden die Renten zum Teil nach den Einzahlungen in den
letzten Arbeitsjahren und zum Teil nach dem Durchschnitt der
Einzahlungen in allen Arbeitsjahren berechnet, künftig gilt die
durchschnittliche globale Einzahlung als Berechnungsbasis. Ein Anstieg
des Reallohnes in der Wirtschaft wurde nicht berücksichtigt, außer der
zur Berechnung von Pensionsanrechten anerkannten Lohnerhöhung. Künftig
werden zwar Reallohnanstiege berücksichtigt, jedoch nur um nicht mehr
als zwei Prozent pro Jahr.
Bezüglich der Pensionskassen ändert sich nichts. Der Arbeitsnehmer
zahlt 5 Prozent des Gehalts ein, der Arbeitgeber fügt 5 Prozent hinzu,
muss aber auch Verwaltungsgebühren zahlen, mindestens ein Prozent pro
Jahr, erlangt jedoch Pluspunkte bei der Einkommenssteuerveranlagung. Die
ganze oder teilweise Abhebung der akkumulierten Gelder ist erst nach 15
Jahren möglich, ohne Entrichtung von Steuern. Eine einmalige Auszahlung
gilt als sicherer als eine monatliche Rente.
Für eine Direktorenversicherung muss der Arbeitnehmer 5 Prozent
seines Gehaltes einzahlen und muss der Arbeitsgeber 13,33 Prozent
hinzufügen: 5 Prozent als Spareinlage, 8,33 Prozent für die im Falle
einer Kündigung zu zahlende Entschädigung. Eine Direktorenversicherung
deckt aber nicht den Verlust der Arbeitskraft, wofür eine Einzahlung von
0,5 bis 2,5 Prozent des Monatsgehalts für eine zusätzliche Versicherung
erforderlich ist. Der Versicherte kann jedoch die akkumulierten Gelder
steuerfrei abheben, noch bevor er das Pensionsalter erreicht hat, wenn
er einen anderen Arbeitsplatz übernehmen oder selbständig werden will.
Nicht beschlossene Regelungen
Das neue Pensionsgesetz betrifft, wie gesagt, nur 53 Prozent der
Bevölkerung, die für ihr Alter sparen. Sie werden jedoch nicht mehr Geld
ausgezahlt erhalten, als sie im Laufe ihrer Arbeitsjahre in die Kassen
eingezahlt haben. Zwar kommen die Zinserträge hinzu, doch diese sind
niedriger als auf andere Depositen erlangbare Zinsen - und auch das nur
auf dem Papier, denn im Jahr 2002 hatten viele Fonds Minuszinsen, d.h.
Verluste zu verzeichnen. Nachdem die Pensionsversicherten ihr
akkumuliertes Geld abgehoben haben, werden sie ebenso wie die 47 Prozent
der erwachsenen Israelis, die nicht für das Alter gespart haben - mit
der bescheidenen Rente der Nationalversicherung auskommen müssen. Bloß
18 Prozent der Israelis, die monatlich eine staatliche Pension
ausgezahlt erhalten (Beamte und Lehrer), kennen derartige Sorgen nicht
und erhalten sogar eine Indexbindung ihrer Pension.
89 Prozent aller Pensionsspargelder sind bei Banken deponiert und
werden zu mehr als der Hälfte von den drei großen Banken verwaltet. Fast
alle Privatfonds gelangten in der Liste der Erlöse auf höhere Plätze als
Bankfonds. Sowohl für die Überweisung der Spargelder wie auch für die
Annulierung von Bankanweisungen müssen hohe Provisionen gezahlt werden.
Es ist also noch ein langer Weg zurückzulegen, bis allen Israelis ein
sorgenloses Alter gesichert ist.