Wahlen zur Kneseth
Knessetwahlen basieren auf der Stimmabgabe für
eine politische Partei, nicht für Einzelkandidaten.
Israelis zeigen an den Fragen der Innen- und
Sicherheitspolitik ein ebenso großes Interesse wie an außenpolitischen
Fragen. In allen bisher durchgeführten Knessetwahlen gaben zwischen 77
und 87 Prozent der wahlberechtigten Bürger ihre Stimmen für eine der
zahlreichen Parteien ab, die für die Knesset kandidierten, eine
Wahlbeteiligung, die das breite Spektrum von Auffassungen und
politischen Positionen reflektiert.
In jeder Knesset waren bisher
jeweils 10 bis 15 Parteien vertreten, und im Verlauf jeder
Legislaturperiode verbanden und trennten sich unterschiedliche
Gruppierungen. Die beiden großen Parteien - die wesentlich
sozialdemokratisch orientierte Arbeiterpartei und der national-liberale
Likud-Block - besitzen historische Wurzeln und Traditionen, die in die
Zeit vor der Staatsgründung zurückreichen. Seit 1965 begannen beide
Parteien, ihre gegenwärtige Form anzunehmen.
In den letzten Jahren
wurden beide Parteien zunehmend populistisch und relativ pragmatisch im
Vergleich zu den Gruppierungen auf dem jeweils rechts und links von
ihnen anzusiedelnden Spektrum. Keine Partei hat jemals mehr als 50 von
120 Sitzen der Knesset auf sich vereinigen können. Seit Jahrzehnten
haben beide Parteien zusammen zirka zwei Drittel der Knessetsitze inne,
wobei die Unterschiede zwischen einem und zwölf Sitze betrugen.
Das verbleibende Drittel der Knessetmandate verteilt
sich auf die kleineren Parteien, die wiederum verschiedenen politischen
Lagern zugeordnet werden können: dem Spektrum religiöser Parteien mit
nationalreligiösen und ultraorthodoxen Gruppierungen; den liberalen
Linksparteien; den nationalistischen Rechtsparteien; den arabischen
Parteien; der kommunistischen Partei.
Vor den Wahlen stellt jede Partei ihr Wahlprogramm und
ihre hierarchisch geordnete Kandidatenliste für die Abgeordneten der
Knesset sowie ihren Kandidaten für das Amt des Premierminister auf. Die
Parteien wählen ihre Kandidaten für die Knesset in parteiinternen
Wahlen oder durch andere Verfahren.
Parteien, die in einer auslaufenden Legislaturperiode
in der Knesset vertreten waren, werden automatisch zur Wiederwahl
aufgestellt; andere Parteien können ihre Kandidaten durch 2.500
Unterschriften wahlberechtigter Bürger anmelden und hinterlegen eine Bürgschaft,
die zurückerstattet wird, wenn die jeweilige Partei mindestens
anderthalb Prozent der Gesamtwählerschaft auf sich vereinigen kann und
somit das Anrecht auf ein Mandat in der Knesset erhält.
Die Knessetsitze werden im Verhältnis zum
prozentualen Anteil einer Partei am landesweiten Gesamtwahlergebnis
vergeben. Die für eine Partei abgegebenen überschüssigen Stimmen, die
für die Erlangung eines weiteren Mandats nicht mehr ausreichen, werden
unter den verschiedenen Parteien nach der Höhe ihres in den Wahlen
erzielten prozentualen Anteils oder je nach zwischen den Parteien vor
der Wahl getroffenen Vereinbarungen neu verteilt.
Jede Partei erhält in Relation zu ihrer
Abgeordnetenzahl in der scheidenden Knesset finanzielle Zuwendungen zur
Finanzierung ihres Wahlkampfes. Neue Parteien erhalten nachträglich
entsprechende Mittel für jeden gewählten Kandidaten. Der
Staatskontrolleur prüft die Auszahlung aller Wahlkampfmittel.
Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18.
Lebensjahres das aktive und mit vollendetem 21. Lebensjahr das passive
Wahlrecht. Der Präsident, der Staatskontrolleur, Richter und höhere
Staatsbeamte, der Generalstabschef und hochrangige Offiziere der
Streitkräfte sind von einer Kandidatur ausgeschlossen, wenn sie nicht
mindestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurücktreten.
Botschaft des
Staates Israel |